Textilkennzeichnung

Textilkennzeichnung
Tex|til|kenn|zeich|nung, die:
Angabe [auf einem Etikett] an Textilien über die Art des Stoffes u. seine Zusammensetzung.

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Textilkennzeichnung,
 
die aufgrund des Textilkennzeichnungsgesetz (TKG) vom 14. 8. 1986 vorzunehmende Angabe an verkehrsmäßig gehandelten textilen Bodenbelägen, Möbelbezügen oder an aus überwiegend textilen Rohstoffen gefertigten Waren über Art und Gewichtsanteil der verwendeten textilen Rohstoffe, z. B. 80 % Baumwolle, 20 % Polyester. Dadurch werden Qualitäts- und Preisvergleiche erleichtert. Verstöße gegen das Gesetz können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Pflegekennzeichen

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Tex|til|kenn|zeich|nung, die: Angabe [auf einem Etikett] an Textilien über die Art des Stoffes u. seine Zusammensetzung.

Universal-Lexikon. 2012.

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